Seit März 2006 dürfen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Altgeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Neben typischen Elektrogeräten wie Fernseher, Waschmaschinen oder Kühlschränke, betrifft dies auch z. B. GPS-Geräte, Taschenlampen, und/oder andere Elektroaltgeräte. Erkennbar sind diese Geräte ebenfalls an dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne:
Das Symbol finden Sie auf den Geräten oder der Verpackung.
Den Elektronikschrott können Sie z. B. bei kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben. Ihre kommunale
Abfallberatung oder die Verbraucherzentralen können Ihnen über den genauen Ort dieser Sammelstellen Auskunft
geben.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Sie sorgen selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Siehe auch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz